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   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08 (https://dejure.org/2010,5252)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.04.2010 - 7 A 1041/08 (https://dejure.org/2010,5252)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 (https://dejure.org/2010,5252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts; Entscheidungskompetenz eines Ratsausschusses zur Ausübung eines Vorkaufsrechts; Übertragbarkeit von Angelegenheiten in Abhängigkeit von ihrer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der allgemeinen Regeln über das Verwaltungsverfahren bei der Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts; Entscheidungskompetenz eines Ratsausschusses zur Ausübung eines Vorkaufsrechts; Übertragbarkeit von Angelegenheiten in Abhängigkeit von ihrer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1121
  • ZfBR 2010, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08
    Darin liegt auch ein entscheidender Unterschied der hier zu betrachtenden Vorschrift zu der Delegationsnorm, die der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, Urteil vom 13. September 2007 - 6 K 766/07 - nachgehend VGH B-W, Urteil vom 30. März 2009 - 8 S 31/08 -, BauR 2010, 74, und BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 -, juris, zugrundelag.

    - 4 B 43.09 -, juris; Paetow, a.a.O., § 25 Rdnr. 4.

    - 4 B 43.09 - und vom 15. Februar 2000.

    - 4 B 43.09 -, juris.

  • BVerwG, 25.01.2010 - 4 B 53.09

    Vorkaufsrecht; Wohl der Allgemeinheit; Flächennutzungsplan; Wohnungsbau.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08
    vgl. zum Vorkaufsrecht aus § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BauGB BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, juris.

    Zu den Anforderungen: BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2010 - 4 B 53.09 -, juris; Beschluss vom 26. April 1993 - 4 B 31.93 -, BRS 55 Nr. 101.

  • VGH Hessen, 24.02.2005 - 3 UE 231/04

    Gemeindliches Vorkaufsrecht; Ausübung; Unterschrift des Bürgermeisters; Wohl der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 1041/08
    BGH, Urteil vom 22. Juni 1989 - III ZR 100/87 -, a.a.O., m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 8. März 1982 - 1 U (Baul.) 4/81 - NVwZ 1982, 580, ausgehend von einer Vollmacht; HessVGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 UE 231/04 -, BRS 69 Nr. 125.

    vgl. zu einem Vorkaufsrecht für eine Konversionsfläche Hess. VGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 UE 231/04 -, a.a.O.

  • LG Berlin, 26.04.2017 - O 2/15

    Aufhebung eines Bescheides über die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts:

    Dies ist aber gerade Sinn und Zweck einer solchen Verpflichtungserklärung (vgl. hierzu: OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - Battis / Krautzberger / Löhr - Reidt, a.a.O., § 27 Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20

    Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme

    Allerdings muss sie dann nach Inhalt und Form so gestaltet sein, dass sie der Gemeinde als rechtliche Grundlage dienen kann, den vermittelten Anspruch, das Grundstück einer den Planungsvorstellungen der Gemeinde entsprechenden Nutzung zuzuführen, zu verfolgen und gegebenenfalls grundbuchrechtlich abzusichern (Anschluss an OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - juris).

    Allerdings muss sie nach Inhalt und Form so gestaltet sein, dass sie der Gemeinde als rechtliche Grundlage dienen kann, den vermittelten Anspruch, das Grundstück einer den Planungsvorstellungen der Gemeinde entsprechenden Nutzung zuzuführen, zu verfolgen und gegebenenfalls grundbuchrechtlich abzusichern (OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - juris Rn. 113; Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage, § 27 Rn. 4; Kronisch in: Brügelmann, BauGB, § 27 Rn. 35).

  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698

    Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung

    Da über § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB einerseits der Gemeinde ermöglicht werden soll, durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik schon frühzeitig eine langfristig geordnete Planung und Entwicklung zu sichern, andererseits aber dieser kein Instrument an die Hand gegeben werden soll, um Grundstücke zu erwerben, die zur Umsetzung der von ihr betriebenen Bauleitplanung ersichtlich nicht benötigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 26.4.2011 - OVG 2 A 17.09 - juris Rn. 5), ist zur Erfüllung des Tatbestands der Ermächtigungsnorm ein Minimum an Konkretisierung der Planung ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, U.v. 28.7.1997 - 10a D 31/97.NE - NVwZ 1999, 432 = juris Rn. 15; v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - BRS 76 Nr. 117 = juris Rn. 82; VG Aachen, U.v. 19.12.2013 - 5 K 1285/11 - juris Rn. 41 f.).

    Dazu gehören etwa Rahmenplanungen (vgl. § 140 Nr. 4 BauGB), Entwicklungsplanungen und -konzepte sowie alle sonstigen von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Planungen im Sinn von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (vgl. BT-Drs. 10/4630, S. 83; BayVGH, B.v. 24.2.2010 - 1 ZB 08.3231 - juris Rn. 29; OVG NRW, U.v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - BRS 76 Nr. 117 = juris Rn. 84; VG Aachen, U.v. 19.12.2013 - 5 K 1285/11 - juris Rn. 38, 39; Reidt a.a.O. Rn. 7; Paetow in Berliner Kommentar zum BauGB, Stand: Juni 2018, § 25 Rn. 4; a.A. / enger Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Mai 2018, § 25 Rn. 15a - 17).

  • VG Aachen, 19.12.2013 - 5 K 1285/11

    Vorkaufsrecht; Vorkaufssatzung; Rahmenplan; Rahmenplanung; 'städtebauliche

    Die sich hieraus ergebende Entscheidungskompetenz, auf die Ausübung des Vorkaufsrechts zu verzichten, begründet zugleich die Kompetenz, sich für dessen Ausübung zu entscheiden, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, juris.

    Im Übrigen wäre die Verpflichtungserklärung des Oberbürgermeisters gegenüber dem Verkäufer auch mit dessen alleiniger Unterschrift verbindlich geworden, da sie vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss als dem kommunalverfassungsrechtlich zur Willensbildung zuständigen Organ vorab genehmigt worden war, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, a.a.O.; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 24. Februar 2005 - 3 UE 231/04 -, juris.

    Zwar ist die Mitteilung des beurkundenden Notars über den Abschluss des Vertrages bereits am 19. April 2011 bei der Beklagten eingegangen; die Zweimonatsfrist konnte jedoch frühestens mit Kenntnis des erst am 6. Mai 2011 bei der Beklagten eingegangenen Vertrages beginnen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, a.a.O.

    Sie müssen auf ein Ziel gerichtet sein, das im konkreten Fall mit den Mitteln der Bauleitplanung und des Städtebaurechts zulässigerweise verfolgt werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, juris; Paetow in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, a.a.O. Rdnr. 5.

    Dem entsprechend ist der Begriff der 'städtebaulichen Maßnahmen' weit zu verstehen und nur ein Minimum an Konkretisierung der Planung zu fordern, vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, a.a.O.

  • VG Ansbach, 11.05.2016 - AN 9 K 15.01199

    Rechtmäßige Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufrechts

    Auch wenn im Rahmen der Ausübung des Vorkaufsrechts das Wohl der Allgemeinheit gegeben sein kann, selbst wenn ein Grundstück nicht zeitnah der vorgesehenen Nutzung zugeführt werden kann (vgl. BayVGH, U. v. 6.2.2014, a. a. O., juris Rn. 20), spricht nichts dagegen, dass die Gemeinde alsbald diejenigen Schritte unternehmen wird, die zur Verwirklichung des städtebaulichen Ziels, das mit dem Erwerb des Grundstücks verfolgt wird, unternehmen wird (vgl. OVG NRW, U. v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - juris Rn. 122).
  • VG Schleswig, 20.07.2015 - 4 A 226/13

    Abwendungsbefugnis nach § 27 BauGB

    Es genügt eine einseitige Verpflichtungserklärung des Käufers, die keiner Mitwirkung der Gemeinde bedarf (OVG Münster Urteil vom 19.4. 2010 - 7 A 1041/08; aA Grziwotz in BeckOK BauGB § 27 Rn. 5).

    Um die sanierungsrechtliche Zweckerreichung durch den Abwendungsbefugten und deren effektive Durchsetzbarkeit sicherzustellen, muss sie allerdings nach Form und Inhalt so geartet sein, dass sie der Gemeinde als rechtliche Grundlage dienen kann, den ihr durch die Verpflichtungserklärung vermittelten Anspruch, das Grundstück einer ihren Planungsvorstellungen entsprechenden Nutzung zuzuführen, zu verfolgen und ggf. grundbuchlich abzusichern (OVG Münster, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2016 - 10 A 1066/14

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde auf Grundlage eines

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, juris, Rn. 58.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.02.2024 - 8 S 58/23

    L. GmbH & Co. KG gegen Landeshauptstadt Stuttgart wegen Ausübung des

    Darauf, ob sich die Klägerin überhaupt auf eine Verletzung der internen Zuständigkeitsregeln der Beklagten berufen könnte, kommt es danach nicht an (dies offenlassend auch Senatsurteil vom 30.03.2009 - 8 S 31/08 -, VBlBW 2009, 344, juris Rn. 49; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 27.01.2022 - 7 A 2644/20 -, BauR 2022, 612, juris Rn. 48, und vom 19.04.2010 - 7 A 1041/08 -, BRS 76 Nr. 117, juris Rn. 58; einen rügbaren Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit bejahend: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.1997 - 5 S 2498/95 -, NJW-RR 1998, 877, juris Rn. 29; BayVGH, Urteil vom 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, NVwZ-RR 2003, 771, juris Rn. 34 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.03.2007 - 3 L 159/03 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2006 - 1 A 11596/05 -, BRS 70 Nr. 118, juris Rn. 31 f.; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2022, a.a.O., juris Rn. 53: Ermessensfehler, wenn nicht der gemeindeintern zuständige Gemeinderat das Ermessen ausübt; hierzu auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.2024 - 2 S 1301/23 -, juris Rn. 76).
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.5422

    Gemeindliches Vorkaufsrecht und Erhaltungssatzung zur Sicherung der

    Die Wirksamkeit der Abwendungserklärung ist nicht von der Zustimmung oder einer sonstigen Mitwirkung der Gemeinde abhängig, und auch der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Käufer und Gemeinde ist - wenngleich oft für beide Seiten nützlich - nach geltendem Recht nicht vorgeschrieben (vgl. dazu OVG NW, U.v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - juris Rn. 113; VG Freiburg, U.v. 14.8.2020 - 5 K 6205/18 - juris Rn. 33; VG Schleswig, U.v.20.7.2015 - 4 A 226/13 - juris Rn. 89; VG München, U.v. 8.11.2004 - M 8 K 02.5363 - juris Rn. 26; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 140. EL Oktober 2020, § 27 Rn. 30; derselbe, ZfBR 1987, 10/17; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 14. Auflage 2019, § 27 Rn. 4; a.A.: Grziwotz, in: BeckOK BauGB, Stand 1.11.2020, § 27 Rn. 5).

    Die Verpflichtungserklärung muss nach Form und Inhalt so geartet sein, dass sie der Gemeinde als rechtliche Grundlage dienen kann, den vermittelten Anspruch, das Grundstück einer den Planungsvorstellungen der Gemeinde entsprechenden Nutzung zuzuführen, zu verfolgen und gegebenenfalls grundbuchlich abzusichern (OVG NW, U.v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - juris Rn. 113 f.; VG Schleswig, U.v. 20.7.2015 - 4 A 226/13 - juris Rn. 90).

  • VG Köln, 24.02.2021 - 8 K 3303/18

    Klage gegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, Rn. 35 m.w.N., juris.

    vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, Rn. 60 - 62, juris.

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 19. April 2010 - 7 A 1041/08 -, Rn. 122, juris.

  • VG Berlin, 25.11.2021 - 13 K 201.19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 2 D 112/19

    Vorkaufssatzung; Ausfertigung; Bekanntmachung; Mangel; öffentliche Stellplätze;

  • VG Augsburg, 19.07.2023 - Au 4 K 23.199

    Vorkaufssatzung, Satzungsbeschluss in nicht öffentlicher Sitzung, Heilung durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 7 A 2645/20

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines durch Satzung eingeräumten gemeindlichen

  • VG Freiburg, 14.08.2020 - 5 K 6205/18

    Kein einseitiges Versprechen einer Vertragsstrafe bei Nichtbebauung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2022 - 7 A 2644/20

    Rechtmäßigkeit der Ausübung eines durch Satzung eingeräumten gemeindlichen

  • VG Aachen, 26.11.2010 - 7 K 1632/08

    Maßgebliche Eigentümerstellung für eine Gebührenpflichtigkeit nach einer

  • LG Berlin, 23.03.2017 - O 2/15

    Wann ist die Ausübung des Vorkaufsrechts gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 BauGB

  • VG Berlin, 18.01.2022 - 13 K 161.20
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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10.OVG   

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OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10.OVG (https://dejure.org/2010,1347)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.06.2010 - 8 A 10559/10.OVG (https://dejure.org/2010,1347)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG (https://dejure.org/2010,1347)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 61 BauO RP, § 70 Abs 1 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP, § 64 Abs 1 VwVG RP, § 66 Abs 1 VwVG RP
    Nutzungsuntersagung eines Bordells

  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Abgrenzung von Wohnungsprostitution und bordellartigem Betrieb; Rechtliche Anforderungen an ein ermessensfehlerfreies Einschreiten gegen Prostitutionsbetriebe nach geänderter Verwaltungspraxis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Kriterien zur Abgrenzung von Wohnungsprostitution und bordellartigem Betrieb; Rechtliche Anforderungen an ein ermessensfehlerfreies Einschreiten gegen Prostitutionsbetriebe nach geänderter Verwaltungspraxis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nutzungsuntersagung gegen Prostitutionsbetrieb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Wohnungsbordell in der Kleinstadt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Prostitutionsbetrieb innerhalb Stadtgebiet verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordellartiger Betrieb in Reihenhaus unzulässig - Stadt darf Prostitutionsbetrieb aufgrund Verstoßes gegen Sperrbezirksverordnung verbieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 757
  • DVBl 2010, 1121
  • DÖV 2010, 1030
  • BauR 2010, 1634
  • ZfBR 2010, 807
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 04.07.1991 - 4 UE 721/87

    Zur fehlenden Bindungswirkung einer Teilungsgenehmigung für Grundstück im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Eine bauordnungsrechtliche Verfügung kann den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen, wenn sie angesichts einer Vielzahl verschiedenartiger baurechtswidriger Zustände ohne nachvollziehbares Eingriffskonzept ergeht (vgl. dazu OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1999 - 1 A 10091/99.OVG -, ESOVGRP; HessVGH, Urteil vom 4. Juli 1991 - 4 UE 721/87 -, juris, Rn. 49).

    Nach dem oben Gesagten ist ferner nicht zu beanstanden, dass die Beklagte nach der intern spätestens im Oktober 2008 beschlossenen Änderung der Verwaltungspraxis den Fall der Klägerin als ersten ihr bekannt gewordenen Fall einer Betriebsneuerrichtung durch Standortwechsel aufgegriffen hat; es ist im Gegenteil sogar sachgerecht, gegen eine sich anbahnende Neueröffnung eines Prostitutionsbetriebs umgehend nach Bekanntwerden einzuschreiten, bevor eine Verfestigung des (auch bau-)ordnungswidrigen Zustands eintritt; die Behörde braucht mit dem ersten Einschreiten insbesondere nicht abzuwarten, bis sie alle einschlägigen Betriebe im Stadtgebiet ermittelt hat und ihr eine vollständige Bestandsaufnahme möglich ist (vgl. HessVGH, Urteil vom 4. Juli 1991, a.a.O., Rn. 49, m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07

    Untersagung der bordellartigen Nutzung einer Wohnung im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Mangels Einholung der nach § 61 LBauO für die Nutzungsänderung von der bisherigen Wohnnutzung zu einer gewerblichen Nutzung für Zwecke der Prostitutionsausübung erforderlichen Baugenehmigung ist das Vorhaben der Klägerin formell baurechtswidrig, was für den Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung grundsätzlich bereits ausreicht (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 9. Februar 2007, LKRZ 2007, S. 193 und juris, Rn. 10; Lang, in: Jeromin/Lang/Schmidt, LBauO-Kommentar, 2. Aufl., § 81, Rn. 62 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11599/05

    Prostitution im Rhein-Pfalz-Kreis verboten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Indessen handelt es sich bei § 1 der SperrbezirksVO keineswegs um eine ausschließlich verhaltensbezogene Norm; vielmehr erfasst die SperrbezirksVO mit dem Verbot der Prostitution in jeder Form auch die Nutzung von baulichen Anlagen zu diesem Zweck und weist daher jedenfalls auch einen hinreichenden Anlagenbezug auf, so dass sie als sonstige öffentlich-rechtliche Vorschrift im Sinne der §§ 70 Abs. 1, 81 Satz 1 LBauO einzustufen ist (so auch bereits OVG RP, Beschluss vom 13. März 2006, NVwZ-RR 2006, S. 611 und juris, Rn. 14).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1993 - 6 L 72/92

    Bauaufsicht; Beseitigungsanordnung; Grundsatz der Gleichbehandlung; Sachlicher

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Ebenso ist es mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, wenn die Behörde zunächst nur Fälle aufgreift, in denen eine Verschlechterung des bestehenden Zustandes droht; so können etwa neue Schwarzbauten vor alten aufgegriffen werden (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. Oktober 1993, NVwZ-RR 1994, S. 249 und juris, Rn. 25, m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1991 - 4 B 26.91

    Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Andererseits muss die Behörde nicht abwarten, bis ihr in jeder Hinsicht ein umfassenden und systematisches Eingreifen möglich ist; sie handelt auch dann noch systemgerecht, wenn sie einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung ihrer Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. März 1991 - 4 B 26.91 -, juris, Rn. 5).
  • VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06

    Androhung eines weiteren Zwangsgeldes ohne vorherige Beitreibung eines bereits

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
    Die Androhung des weiteren Zwangsgeldes setzt zudem nach § 66 LVwVG nicht (mehr) voraus, dass das zuvor festgesetzte erste Zwangsgeld beigetrieben wurde oder dies erfolglos versucht wurde (so zutreffend VG Trier, Urteil vom 30. August 2006 - 5 K 234/06.TR - ESOVGRP).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2020 - 3 S 2590/18

    Nutzungsuntersagung einer baurechtswidrigen Vergnügungsstätte

    Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Bausenate des erkennenden Gerichtshofs setzt ein Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Sinne d. § 65 Abs. 1 Satz 2 LBO mit Rücksicht auf den durch Art. 14. GG gewährten Bestandschutz voraus, dass die Nutzung nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt ist und seit ihrem Beginn fortlaufend gegen materielles Baurecht verstößt (VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 12.09.1984 - 3 S 1607/84 -, BauR 1985, 537; Urt. v. 22.9.1989 - 5 S 3086/88 -, BWVPr 1990, 113; Beschl. v. 22.01.1996 - 8 S 2964/95 -, VBlBW 1996, 300; Urt. v. 24.07.2002 - 5 S 149/01 -, juris; Urt. v. 19.10.2009 - 5 S 347/09 -, juris Rn. 37; anders die - soweit ersichtlich - einhellige Ansicht der anderen Oberverwaltungsgerichte zu den inhaltsgleichen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnungen, vgl. nur Bayerischer VGH, Beschl. v. 14.06.2018 - 2 CS 18.960 -, juris; Hessischer VGH, Beschl. v. 22.06.2016 - 1516/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.06.2010 - 8 A 10559/10 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 08.05.2020 - 2 B 461/20 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 05.06.2020 - OVG 2 S 77.19 -, juris, und v. 15.05.2020 - OVG 2 S 17/20 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.10.2018 - 2 M 71/18 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 16.09.2020 - 1 MB 12/20 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 18.06.2014 - 2 B 209/14 -, juris; sowie die Rechtsprechungsübersichten bei Sauter, Landesbauordnung für Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand November 2019, § 65 Rn. 156, und Decker in Simon/Busse, Bayerische Bauordnung, 137. EL Juli 2020, Art. 76 Rn. 282).
  • VG Berlin, 28.01.2020 - 4 K 135.19

    Aus für Nordkorea-Hostel

    Sie ist dann geeignete sowie gegenüber bau- und polizeirechtlicher Generalklausel vorrangige Rechtsgrundlage, wenn durch die Nutzung einer baulichen Anlage Vorschriften verletzt werden, die ihrerseits einen hinreichenden Anlagenbezug aufweisen (vgl. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10 -, juris Rn. 29), mithin ein "Baurechtsverstoß" (so Keller in Spannowsky/Saurenhaus, BeckOK BauordnungsR, BauO NRW, 2. Ed. 1. August 2019, § 82 Rn. 23) vorliegt und dadurch eine im direkten Zusammenhang mit der Anlage stehende - anlagenbezogene - Gefahr begründet wird (OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen

    Ohnehin begründet selbst eine langjährige Duldung von Pflichtverletzungen durch eine Behörde kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Pflichtverletzungen fortgesetzt werden können; die Duldung befreit zudem auch nicht die Behörde von deren Pflicht, hiergegen vorzugehen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1992 - 1 B 50/92; OVG RP, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10.OVG).

    Er handelt im Übrigen auch dann noch systemgerecht, wenn er einen geeigneten Fall als "Musterfall" auswählt, um erst nach einer gerichtlichen Bestätigung seiner Rechtsauffassung gleichartige Fälle aufzugreifen (OVG RP, Urteil vom 23.6.2010, a.a.O.).

  • VG Trier, 15.10.2014 - 5 K 948/14

    Keine Wohnungsprostitution in Trier

    Für die Wohnungsprostitution ist typisch, dass die Prostituierten in dem betreffenden Gebäude wohnen, die gewerbliche Betätigung zu Prostitutionszwecken nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung tritt und dem Gebäude nicht "das Gepräge gibt", also dass sie untergeordnet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10560/13

    Bauvorbescheid; Einfügen in nähere Umgebung; Wohnungsprostitution; bordellartiger

    Die mit einer solchen bordellähnlichen Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") führen zu einer das Wohnen i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störenden Nutzung (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG - Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, BRS 71 Nr. 191; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, GewA 2003, 496).

    So ist für die Wohnungsprostitution typisch, dass die gewerbliche Betätigung zu Prostitutionszwecken nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung tritt und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht das Gepräge gibt (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG - VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2002 - 4 S 149/01 -, GewA 2003, 496 und juris, Rn. 23 f. m.w.N.).

  • VG Mainz, 11.11.2015 - 3 K 16/15

    Nutzungsuntersagung für Containerlager im Außenbereich rechtmäßig

    Auf tatbestandlicher Seite erfordert dies allein die formelle Rechtmäßigkeit der baulichen oder sonstigen Anlage (vgl. OVG RP, Beschluss vom 2. Januar 2014 - 8 B 11261/13.OVG -, juris Rn. 3, sowie Urteile vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG -, NVwZ-RR 2010, 757 = juris Rn. 26, und vom 22. Mai 1996 - 8 A 11880/95.OVG -, AS 25, 313 = juris Rn. 19).

    In diesem Zusammenhang erfährt die materielle Rechtsmäßigkeit des Vorhabens Bedeutung, denn der Erlass einer Nutzungsuntersagung erweist sich regelmäßig dann als unverhältnismäßig, wenn das Vorhaben offensichtlich genehmigungsfähig ist (vgl. OVG RP, Urteile vom 23. Juni 2010, a.a.O. = juris Rn. 27, und vom 22. Mai 1996, a.a.O. = juris Rn. 21) oder Bestandsschutz besteht (vgl. Jeromin, LBauO RhPf, 3. Auflage 2012, § 81 Rn. 65 m.w.N.).

  • OVG Saarland, 08.01.2014 - 2 A 437/13

    Baugenehmigung für Bordell: Einordnung der Umgebungsbebauung als

    Neben den Erfordernissen, dass die Tätigkeit nach außen nur "wohnähnlich" in Erscheinung treten und, auch das ist hier übrigens offensichtlich zu verneinen - nach "innen" dem Gebäude, in dem die Prostitution stattfindet, nicht das "Gepräge" geben darf,(vgl. dazu VGH München, Beschluss vom 19.5.1999 - 26 ZB 99.770 -, BRS 62 Nr. 73, und VGH Mannheim, Beschluss vom 24.7.2002 - 5 S 149/01 -, GewArch 2003, 496, und Urteil vom 13.2.1998 - 5 S 2570/96 -, BRS 60 Nr. 75, wonach ein Bordell und keine Wohnungsprostitution vorliegt, wenn die Räume einer Wohnung durch mehrere Prostituierte ausschließlich zur Ausübung der Prostitution genutzt werden, ohne dass die Prostituierten dort auch wohnen, und ein solcher Betrieb auch in einem Mischgebiet typischerweise unzulässig ist, OVG Koblenz, Beschluss vom 16.9.2013 - 8 A 10560/13 -, bei juris, wonach die Wohnungsprostitution dadurch gekennzeichnet ist, dass in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen existieren, von denen eine oder wenige an Personen vermietet sind, die dort neben der Wohnnutzung auch der Prostitution nachgehen) setzt die Annahme einer Wohnungsprostitution zunächst einmal - schon - begrifflich voraus, dass die Prostituierten in dem konkreten Haus wohnen.(vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 10.9.2010 - 7 A 1057/10 -, und vom 19.7.2007 - 7 E 623/07, jeweils bei juris, OVG Koblenz, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10 -, BauR 2010, 1634) Schon das ist hier nicht der Fall.
  • VG Regensburg, 14.07.2011 - RO 7 K 10.2261

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betrieb

    Wohnungsprostitution setzt voraus, dass die Prostituierten in der Wohnung, in der sie ihr Gewerbe ausüben, auch wohnen und zwar über einen längeren Zeitraum als nur wenige Wochen oder Monate; die gewerbliche Nutzung darf nach außen nur wohnähnlich in Erscheinung treten und dem Gebäude, in dem sie stattfindet, nicht das Gepräge geben (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.1999, Az. 26 ZB 99.770; BayVGH, Beschl. v. 16.5.2008, Az. 9 ZB 07.32...; OVG Koblenz, Urt. v. 23.6.2010, Az. 8 A 10559/10; VGH Mannheim, Urt. v. 24.7.2002, Az. 5 S 149/01; OVG Münster, Beschl. v. 10.9.2010, Az. 7 A 1057/10 jeweils m.w.N.).

    Bei einem Bordell oder bordellartigen Betrieb handelt es sich wegen der typischen Auswirkungen auf die Nachbarschaft ("milieubedingte Unruhe") aber um gewerbliche Betriebe, die das Wohnen wesentlich stören und die deshalb nicht mischgebietsverträglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 19.5.1999, Az. 26 ZB 99.770; BayVGH, Beschl. v. 16.5.2008, Az. 9 ZB 07.32...; OVG Koblenz, Urt. v. 23.6.2010, Az. 8 A 10559/10 m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2013 - 8 A 10558/13

    Baugebietsverträglichkeit; bordellartiger Betrieb; Typisierung

    Die mit einer solchen bordellähnlichen Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") führen zu einer das Wohnen i.S.v. § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störenden Nutzung (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10.OVG - Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, BRS 71 Nr. 191; VGH BW, Urteil vom 24. Juli 2002 - 5 S 149/01 -, GewA 2003, 496).
  • VG Trier, 18.03.2020 - 5 K 4872/19

    Prüm: Keine nachträgliche Baugenehmigung für "Club St. Tropez"

    Da vorliegend die begehrte Nutzungsänderungsgenehmigung auch aus bauplanungsrechtlichen Gründen nicht erteilt werden kann, ist die Nutzungsuntersagung zudem wegen fehlender Genehmigungsfähigkeit der geänderten Nutzung nicht unverhältnismäßig (vgl. OVG RP, Urteil vom 23. Juni 2010 - 8 A 10559/10 -, juris).
  • VG Würzburg, 20.01.2016 - W 4 S 15.1466

    Unzulässige Nutzungsänderung eines Wohn- und Bürogebäudes in einen bordellartigen

  • VG Neustadt, 25.04.2022 - 3 K 412/21

    Aufsicht über Rechtsdienstleistungen; hinreichend genaue Bezeichnung von bei

  • VG Neustadt, 19.05.2011 - 4 K 225/11

    Keine Sperrzeitverkürzung für Spielhalle in Kaiserslautern

  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 14.1300

    Nutzungsuntersagung gegen Bordell wegen formeller Rechtswidrigkeit

  • VG Neustadt, 24.09.2019 - 5 K 576/19

    Erteilung eines Bauvorbescheids; Abgrenzung von Wohnungsprostitution und

  • OVG Bremen, 20.02.2014 - 1 B 4/14

    Nutzungsuntersagung bei illegaler Wohnungsprostitution - Wohnungsprostitution;

  • VG Neustadt, 16.07.2012 - 4 K 316/12

    Zwangsgeldfestsetzung

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3892
OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10.OVG (https://dejure.org/2010,3892)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.07.2010 - 8 A 10623/10.OVG (https://dejure.org/2010,3892)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10.OVG (https://dejure.org/2010,3892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 54 Abs 1 BauO RP, § 54 Abs 2 S 3 BauO RP, § 81 S 1 BauO RP
    Zur Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

  • Wolters Kluwer

    Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit; Inhalt einer an den Eigentümer einer Wohnung adressierten Nutzungsuntersagung; Unverhältnismäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei vorübergehender Einstellung der beanstandeten baurechtswidrigen Nutzung; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    LBauO § 54; LBauO § 81 S. 1
    Untersagung einer baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit; Inhalt einer an den Eigentümer einer Wohnung adressierten Nutzungsuntersagung; Unverhältnismäßigkeit einer Nutzungsuntersagung bei vorübergehender Einstellung der beanstandeten baurechtswidrigen Nutzung; ...

  • ibr-online

    Untersagung der baurechtswidrigen Prostitutionstätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung: Gewerbliche Prostitution in einem Wohngebiet (IMR 2011, 79)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 755
  • DVBl 2010, 1121
  • DÖV 2010, 825
  • BauR 2010, 2099
  • BauR 2011, 564
  • ZfBR 2010, 809 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07

    Untersagung der bordellartigen Nutzung einer Wohnung im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die beanstandete Nutzung bis zum Beginn des behördlichen Tätigwerdens ausgeübt wurde und bei Würdigung aller Umstände die begründete Sorge besteht, sie werde erneut wieder aufgenommen (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, LKRZ 2007, 193 und BRS 71 Nr. 191).

    Ist hingegen - etwa wegen häufig wechselnder Nutzungsverhältnisse - nicht hinreichend sicher, ob allein durch die Inanspruchnahme der Nutzungsberechtigten dauerhaft baurechtmäßige Zustände hergestellt werden können, so bleibt nur die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers, da nur er es in der Hand hat, zukünftig für eine ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten zu sorgen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Beschlüsse des Senats vom 9. Februar 2007, a.a.O., und vom 5. November 2008 - 8 B 11031/08.OVG - auch die Beschlüsse des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -, ESOVGRP, und vom 3. Dezember 2002 - 1 B 11653/02.OVG - [Hostessenräume]; ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2005, NVwZ-RR 2006, 169 und juris, Rn. 10 ff.).

  • OVG Hamburg, 10.06.2005 - 2 Bs 144/05

    Nutzungsuntersagung an Mieter oder Eigentümer?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2010 - 8 A 10623/10
    Ist hingegen - etwa wegen häufig wechselnder Nutzungsverhältnisse - nicht hinreichend sicher, ob allein durch die Inanspruchnahme der Nutzungsberechtigten dauerhaft baurechtmäßige Zustände hergestellt werden können, so bleibt nur die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers, da nur er es in der Hand hat, zukünftig für eine ordnungsgemäße Nutzung der Räumlichkeiten zu sorgen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Beschlüsse des Senats vom 9. Februar 2007, a.a.O., und vom 5. November 2008 - 8 B 11031/08.OVG - auch die Beschlüsse des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG -, ESOVGRP, und vom 3. Dezember 2002 - 1 B 11653/02.OVG - [Hostessenräume]; ferner OVG Hamburg, Beschluss vom 10. Juni 2005, NVwZ-RR 2006, 169 und juris, Rn. 10 ff.).
  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    2.1 Vor diesem Hintergrund ist es ermessensfehlerfrei, die Klägerin als Mieterin der Räumlichkeiten in Anspruch zu nehmen, denn - ungeachtet der bei Bescheidserlass noch bestehenden brandschutzrechtlichen Problematik - legt der Grundsatz der effektiven Bekämpfung des rechtswidrigen Zustandes hier ein Vorgehen gegen den Arbeitgeber nahe, der die angemieteten Räume seinen Arbeitnehmern für eine wohnähnliche Nutzung zur Verfügung stellt (vgl. für die bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung im Miet-/Pachtverhältnis: BayVGH, B.v. 28.7.2014 - 2 CS 14.1326 - juris Rn. 4; OVG Rhld.-Pf., B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - NVwZ-RR 2010, 755; OVG NW, B.v. 24.11.1988 - 7 B 2677/88 - juris Rn. 16 -18; Decker in Simon/Busse, a.a.O. Art. 76 Rn. 295; Jäde, Bayer. Bauordnungsrecht, 2013, Rn. 495).
  • VG Darmstadt, 11.03.2015 - 2 K 1634/13
    In diesen Fällen bietet letztlich nur ein Vorgehen gegen den Grundstückseigentümer die Gewähr, für die Zukunft eine den baurechtlichen Vorschriften entsprechende Nutzung der Liegenschaft herbeizuführen (s. dazu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010 - 8 A 10623/10, NVwZ-RR 2010, 755).7Mit einer solchen Fallgestaltung der erkennbaren Erfolglosigkeit eines behördlichen Vorgehens gegen denjenigen, der die illegale Nutzung tatsächlich ausübt (Handlungsverantwortlicher), ist die hier von der Antragsgegnerin in Bezug auf die Liegenschaft der Antragstellerin vorgefundene Situation indes nicht vergleichbar; dies schon deshalb, weil der Antragstellerin ein paralleles Vorgehen gegen den tatsächlichen Nutzer und auch gegen den Hauptmieter problemlos möglich war.

    Die allein gegen den Kläger gerichtete Anordnung, die Nutzung aller nicht genehmigten Wohnungen zu unterbinden und insbesondere die entsprechenden Mietverträge unverzüglich zu kündigen, ist nach der vorgenannten Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und in Anbetracht der auch hier zu erwartenden langwierigen zivilrechtlichen Räumungsklagen, deren Erfolgsaussichten zudem zumindest zweifelhaft sind, weil der Vermieter selbst durch die Vermietung der nicht zu Wohnzwecken genehmigten Räume die Ursache des späteren Kündigungsgrundes gesetzt hat, kaum geeignet, den baurechtswidrigen Zustand zeitnah und effektiv zu beseitigen (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.11.1988, 7 B 2677/88; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010,8 A 10623/10; VG Neustadt, Beschluss vom 23.07.2004, 4 L 1673/04.NW; jeweils juris).

    Diesbezüglich ist auch die Störerauswahl der Behörde nicht zu beanstanden, insbesondere kann in Fällen der baurechtswidrigen Nutzung von Räumen die Störung nach Beendigung der aktuellen rechtswidrigen Nutzung dauerhaft nur durch ein Nutzungs- und Weitervermietungsverbot gegenüber dem Eigentümer erreicht werden (vgl. beispielsweise: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.07.2010, a. a. O.).Sonstige Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der streitgegenständlichen Verfügung sind weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.2279

    (isolierte) Zwangsgeldandrohung, Vollstreckung einer bestandskräftigen

    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - juris Ls. 1 und Rn. 9 m.w.N.; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456 - juris Rn. 49; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15 - juris Rn. 13).

    bb) Die Inanspruchnahme des Klägers stellt sich in der hier vorliegenden Konstellation darüber hinaus auch als ungeeignetes Mittel dar (vgl. hierzu: OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - juris Rn. 13; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456 - juris Rn. 48), weil er die Nutzungsuntersagung infolge des bestellten Nießbrauchsrechts aus Rechtsgründen nicht durchsetzen kann.

  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.4004

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15).

    bb) Die Inanspruchnahme des Klägers stellt sich in der hier vorliegenden Konstellation darüber hinaus auch als ungeeignetes Mittel dar (vgl. hierzu: OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456, weil er die Nutzungsuntersagung infolge des bestellten Nießbrauchsrechts aus Rechtsgründen nicht durchsetzen kann. Es kann dabei dahinstehen, ob es dem Kläger - wie er vorträgt - gelungen ist, die ungenehmigte Nutzung in tatsächlicher Hinsicht - jedenfalls vorübergehend - zu unterbinden. Maßgeblich ist vielmehr, dass der rechtliche Erfolg von ihm nicht erbracht werden kann. Der Kläger hat keine Möglichkeit, dem Nießbrauchsberechtigten dessen Nießbrauchsrecht einseitig zu entziehen. Dieses erlischt kraft Gesetzes mit dem Tod des Berechtigten (§ 1061 Satz 1 BGB), ferner mit Eintritt der in der Bestellungsurkunde vereinbarten Bedingung (Pfändungsfall oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

  • VGH Bayern, 25.03.2024 - 1 CS 24.65

    Nutzungsuntersagung, Nutzung eines Einfamilienhauses als Unterkunft für Arbeiter,

    Soweit die Antragsteller vortragen, dass im Hinblick auf die Frage des Auswahlermessens und der Störerauswahl auch die Monteure bzw. deren Arbeitgeber als Adressaten der Nutzungsuntersagung in Betracht gekommen seien, fällt ein Nutzerkreis, der ständig wechselt, vor dem Hintergrund einer effektiven Anordnung aus (zu der Störerauswahl bei einem ständig wechselnden Personenkreis vgl. OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10 - BauR 2010, 2099; BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 1 ZB 06.2296 - juris Rn. 22) .
  • VG München, 24.01.2022 - M 8 K 21.5382

    Vollstreckung einer bestandskräftigen Nutzungsuntersagung

    Richtet sich die Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer des Anwesens, sondern gegen den Eigentümer, so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden, die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen (OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456; Decker in: Busse/Kraus, Bayerische Bauordnung, Stand September 2021, Art. 76 Rn. 270 ff., insbes. Rn. 272 unter Verweis auf BayVGH vom 23.4.1975 - 124 II 70; vgl. zur Reichweite der Nutzungsuntersagung auch: OVG SH, B.v. 17.11.2015 - 1 MB 25/15).

    bb) Die Inanspruchnahme des Klägers stellt sich in der hier vorliegenden Konstellation darüber hinaus auch als ungeeignetes Mittel dar (vgl. hierzu: OVG RhPf, B.v. 13.7.2010 - 8 A 10623/10; VG München, U.v. 2.5.2011 - M 8 K 10.2456, weil er die Nutzungsuntersagung infolge des bestellten Nießbrauchsrechts aus Rechtsgründen nicht durchsetzen kann. Es kann dabei dahinstehen, ob es dem Kläger - wie er vorträgt - gelungen ist, die ungenehmigte Nutzung in tatsächlicher Hinsicht - jedenfalls vorübergehend - zu unterbinden. Maßgeblich ist vielmehr, dass der rechtliche Erfolg von ihm nicht erbracht werden kann. Der Kläger hat keine Möglichkeit, dem Nießbrauchsberechtigten dessen Nießbrauchsrecht einseitig zu entziehen. Dieses erlischt kraft Gesetzes mit dem Tod des Berechtigten (§ 1061 Satz 1 BGB), ferner mit Eintritt der in der Bestellungsurkunde vereinbarten Bedingung (Pfändungsfall oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 8 B 11248/21

    Baugenehmigung; Gestattung der Geflügelhaltung

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die beanstandete Nutzung bis zum Beginn des behördlichen Tätigwerdens ausgeübt wurde und bei Würdigung aller Umstände die begründete Sorge besteht, sie werde erneut wiederaufgenommen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10 -).
  • VG Neustadt, 06.12.2010 - 4 L 1123/10

    Nutzungsuntersagung eines baurechtswidrigen Gaststättenbetriebes

    Ist nach den Umständen des Falles damit zu rechnen, dass den baurechtswidrigen Zuständen mit einem Vorgehen gegen den unmittelbaren Nutzer dauerhaft begegnet werden kann, kann er vorrangig in Anspruch genommen werden (vgl. z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 23. Juni 2006 - 1 B 10586/06.OVG - und vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10.OVG - Hess. VGH, BRS 40 Nr. 229; VGH Baden-Württemberg, BRS 40 Nr. 228 VG Neustadt, Beschluss vom 23. Juli 2004 - 4 L 1752/04.NW -).

    Um die Fremdnutzung durch den Antragsteller als Mieter zu unterbinden, ist daher die Heranziehung des Mieters ermessensgerecht (s. stattdessen zur Inanspruchnahme des Eigentümers bei häufig wechselnden Nutzungsverhältnissen OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13. Juli 2010 - 8 A 10623/10.OVG -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.2018 - 1 MB 10/18

    Anordnung der Nutzungsuntersagung und Störerauswahl

    Bei der baurechtswidrigen Nutzung einer Wohnung ist der unmittelbare Nutzer jedenfalls dann vorrangig in Anspruch zu nehmen, wenn die gegenwärtige Nutzung unterbunden werden soll (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.09.2015 - 1 ME 118/15 -, Rn. 10 bei juris; OVG Münster, Beschluss vom 13.01.1993 - 7 B 4794/92 -, Rn. 8 bei juris) und mit dem Vorgehen gegen ihn der baurechtswidrigen Nutzung dauerhaft begegnet werden kann (OVG Koblenz, Beschluss vom 13.07.2010 - 8 A 10623/10 -, Rn. 12 bei juris; OVG Münster, Beschluss vom 19.04.2016 - 2 A 1778/15 -, Rn. 23 bei juris).

    Geht es nicht darum, jegliche Nutzung zu unterbinden, sondern nur eine bestimmte Art und Weise der Nutzung, so kommen die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Eigentümers wie eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage in Betracht (OVG Koblenz, Beschluss vom 13.07.2010 - 8 A 10623/10 -, Rn. 13 bei juris).

  • VG Düsseldorf, 20.10.2011 - 4 K 2739/11

    Nutzungsuntersagung, Dauerverwaltungsakt, formelle Illegalität, Wettbüro,

    Richtet sich eine entsprechende Verfügung nicht gegen den unmittelbaren Nutzer einer Baulichkeit, sondern gegen den Eigentümer oder den in erster Linie Verfügungsberechtigten hier den Hauptmieter , so enthält sie darüber hinaus noch ein Handlungsgebot zum aktiven Tätigwerden dergestalt, dass die zur Verfügung stehenden eigentumsrechtlichen oder mietvertraglichen Möglichkeiten ergriffen werden müssen, um die rechtswidrige Nutzung abzustellen, vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Rheinland-Pfalz vom 13. Juli 2010, 8 A 10623/10, in juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 2 A 1778/15

    Untersagung der aktuellen Nutzung eines Hauses zu bordellartigen Zwecken wegen

  • VG Mainz, 29.11.2017 - 1 K 1430/16

    Kostentragung für Maßnahmen des Infektions- und Seuchenschutzes; Desinfektion;

  • VG Düsseldorf, 11.05.2023 - 11 K 7081/22
  • VG Trier, 25.06.2015 - 5 L 1703/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Ordnungsverfügung

  • VG Düsseldorf, 11.05.2023 - 11 K 7080/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2016 - 2 A 1779/15

    Nutzungsuntersagung eines Bordellbetriebes bis zum Nachweis der

  • VG Düsseldorf, 19.01.2021 - 11 L 1635/20
  • VG München, 02.05.2011 - M 8 K 10.2456

    Nutzungsuntersagung/Nutzungsänderung

  • VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 325.22

    Keine Containerparks in Treptow-Köpenick

  • VG Regensburg, 28.10.2021 - RO 7 K 19.2705

    Nutzungsuntersagung einer Wohnung für bordellartige Zwecke

  • VGH Hessen, 06.03.2013 - 4 B 2284/12
  • VG Münster, 01.09.2020 - 2 K 2532/19
  • VG Regensburg, 14.07.2011 - RO 7 K 10.2261

    Baurechtliche Nutzungsuntersagung für bordellartigen Betrieb

  • VG Berlin, 17.02.2023 - 13 L 65.23
  • VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20

    Nutzungsuntersagung

  • VG Neustadt, 24.01.2011 - 4 L 1/11

    Verpflichtung eines Vermieters zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Lagerung

  • VG Koblenz, 21.12.2010 - 1 K 1135/10

    Untersagung der Nutzung von Teilen eines Sanitärgebäudes mit Einliegerwohnung und

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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4897
OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08.Z (https://dejure.org/2010,4897)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2010 - 2 Bf 196/08.Z (https://dejure.org/2010,4897)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 2 Bf 196/08.Z (https://dejure.org/2010,4897)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Zulassung von Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Errichtung von Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten

  • rechtsportal.de

    HBauO § 13 Abs. 2; HBauO § 69 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Zulassung von Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen zur Errichtung von Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten

  • ibr-online

    Keine beleuchtete Werbetafel in allgemeinem Wohngebiet

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 714
  • DVBl 2010, 1121
  • BauR 2010, 1637
  • BauR 2010, 1744
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08
    Die die Zulässigkeit von Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten beschränkende Vorschrift des § 13 Abs. 2 HBauO stellt - wie vergleichbare Normen in den Bauordnungen anderer Länder - eine bauliche Gestaltungsvorschrift dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2007, BVerwGE 129, 318 ff.).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine im erstrebten Berufungsverfahren klärungsfähige und klärungsbedürftige tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, BVerwGE 70, 24, 25 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.2004, NVwZ 2005, 347, 349).
  • OVG Hamburg, 15.09.2004 - 1 Bf 128/04

    Offshore-Windpark: Klagebefugnis einer Gemeinde

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine im erstrebten Berufungsverfahren klärungsfähige und klärungsbedürftige tatsächliche oder rechtliche Frage aufwirft, die im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts der Klärung bedarf (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 31.7.1984, BVerwGE 70, 24, 25 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 15.9.2004, NVwZ 2005, 347, 349).
  • OVG Hamburg, 28.10.1993 - Bf II 41/92

    Baugenehmigung; Schaukasten; Werbefläche; Fremdwerbung; Bauplanungsrechtliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts schon zur insoweit inhaltlich übereinstimmenden Vorgängervorschrift des § 13 Abs. 5 HBauO 1986 (siehe z.B. Urt. v. 28.10.1993, Bf II 41/92, juris; Beschl. v. 3.4.2006, 2 Bf 387/04 - in einer Sache der Klägerin - Beschl. v. 2.12.2005, 2 Bf 230/02; Beschl. v. 25.9.2003, 2 Bf 127/02; Beschl. v. 28.10.2002, 2 Bf 288/01).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 LB 8/16

    Baugenehmigung: Nachtragsbaugenehmigung für einen Anbau einer Balkonanlage

    Der Landesgesetzgeber wollte keine reine Ermessensnorm ohne tatbestandliche Voraussetzungen schaffen, im Rahmen derer die Bewertung der Belange und Abwägung Teil der Ermessensausübung sein soll (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 Bf 196/08.Z -, Rn. 11, juris).

    Dabei ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu den in den jeweiligen Landesbauordnungen enthaltenen Abweichungstatbeständen umstritten, welche Anforderungen an den Tatbestand im Falle der Erteilung einer Abweichung von den Vorschriften des Abstandflächenrechts zu stellen sind, insbesondere, ob - nach wie vor - das Vorliegen eines atypischen Falls (so Bay. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 9 CS 16.2278 -, Rn. 14, juris; vgl. auch Beschluss vom 16. Juli 2007 - 1 CS 07.1340 -, Rn. 16, juris) oder sogar grundstücksbezogenen atypischen Falls erforderlich ist (so OVG NRW, Urteil vom 6. Juni 2014 - 2 A 2757/12 -, Rn. 94, juris; OVG Bremen, Beschluss vom 8. April 2013 - 1 B 303/12 -, Rn. 4, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 29. Mai 2019 - 3 M 229/19 -, Rn. 24, juris; vgl. auch Beschluss vom 12. November 2014 - 3 M 1/14 -, Rn. 17, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, Rn. 3, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 2015 - 8 S 2470/14 -, Rn. 7 f., juris) oder ob eine solche Einschränkung bereits infolge der Novellierung der LBO 2009 - entsprechend der Musterbauordnung (vgl. Möller/Suttkus, LBO 2009, § 71 S. 335) - entfallen ist (so Hamb. OVG, Beschluss vom 2. Juni 2010 - 2 Bf 196/08.Z -, Rn. 17, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 12 ME 221/13 -, Rn. 9 ff., juris).

  • VG Hamburg, 03.11.2011 - 9 K 385/08

    Abweichung von der Mindestbreite für Rettungswege bei Umbau einer

    Vielmehr habe der Gesetzgeber nach dem Zusammenhang der Formulierung zum Ausdruck gebracht, dass über § 69 Abs. 1 Nr. 1 HBauO (2006) materiellrechtliche Abweichungen von den Regelungen des Gesetzes im Einzelfall zugelassen werden können, wenn der Schutzzweck der jeweiligen Norm durch eine andere Lösung in gleicher Weise sichergestellt ist (vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02.06.2010 - 2 Bf 196/08.Z, juris).
  • OVG Hamburg, 19.12.2014 - 2 Bf 8/14

    Anforderungen an Einfriedigungen an öffentlichen Wegen und in Vorgärten in

    Fraglich ist bereits, ob diese Interessenabwägung im Rahmen des Tatbestandes des § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO entscheidungserheblich ist oder ob dort ausschließlich zu prüfen ist, ob der Schutzzweck der Norm durch eine andere Lösung in gleicher Weise sichergestellt ist (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010, NordÖR 2010, 413).
  • OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08

    Fremdwerbeanlage im Wohngebiet

    Die Beantwortung der zweiten Frage ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz: Tatbestandsvoraussetzung für die Zulassung einer Abweichung gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO ist, dass sie erstens unter Berücksichtigung des Zwecks des § 13 Abs. 2 Satz 1 HBauO und zweitens unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (siehe dazu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in der Sache 2 Bf 196/08.Z).
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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 01.04.2010 - 3 EO 732/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9257
OVG Thüringen, 01.04.2010 - 3 EO 732/10 (https://dejure.org/2010,9257)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01.04.2010 - 3 EO 732/10 (https://dejure.org/2010,9257)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01. April 2010 - 3 EO 732/10 (https://dejure.org/2010,9257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    WRV Art 139; GG Art 140; OBG § 5 Abs 1; ThürFtG § 4 Abs 2; ThürFtG § 4 Abs 3; ThürFtG § 6 Abs 1
    Feiertagsgesetz; Betrieb einer gewerblichen Bowlinganlage am Karfreitag in Thüringen verboten; Karfreitag; Bowling; Bowlinganlage; Veranstaltung; öffentlich; Gewerbebetrieb; Vergnügung; Unterhaltung; Sport; stille Tage; stille Feiertage; erhöhter Schutz

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Betriebs einer gewerblichen Bowlinganlage am Karfreitag in Thüringen; Betrieb einer gewerblichen Bowlinganlage als eine sonstige öffentliche Veranstaltung

  • Justiz Thüringen

    Art 139 WRV, Art 140 GG
    Betrieb einer gewerblichen Bowlinganlage am Karfreitag in Thüringen verboten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 763
  • DVBl 2010, 1121
  • DÖV 2010, 783
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 29.11.1993 - 8 UE 1465/92

    Untersagung des Spielhallenbetriebes an stillen Feiertagen

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.04.2010 - 3 EO 732/10
    Vielmehr ist hier im Hinblick auf den verfassungsrechtlich - nämlich durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV - gebotenen Feiertagsschutz von einem weiten Veranstaltungsbegriff auszugehen, der auch auf Dauer angelegte und im Rahmen von Gewerbebetrieben durchgeführte Vergnügungsmöglichkeiten umfasst (in diesem Sinne auch die ganz überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur Hess. VGH, Beschluss vom 29.11.1993 - 8 UE 1465/92 -, NVwZ-RR 1994, 323 = GewArch 1994, 263 - hier zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.01.1983 - 11 B 195/82 -, GewArch 1983, 156; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.01.1983 - 12 OVG A 346/01 - n. V.; ebenso Pahlke, WiVerw 1988, 69, 95 f. m. w. N. aus der älteren Rechtsprechung).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.01.1983 - 11 B 195/82
    Auszug aus OVG Thüringen, 01.04.2010 - 3 EO 732/10
    Vielmehr ist hier im Hinblick auf den verfassungsrechtlich - nämlich durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV - gebotenen Feiertagsschutz von einem weiten Veranstaltungsbegriff auszugehen, der auch auf Dauer angelegte und im Rahmen von Gewerbebetrieben durchgeführte Vergnügungsmöglichkeiten umfasst (in diesem Sinne auch die ganz überwiegende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. nur Hess. VGH, Beschluss vom 29.11.1993 - 8 UE 1465/92 -, NVwZ-RR 1994, 323 = GewArch 1994, 263 - hier zitiert nach juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.01.1983 - 11 B 195/82 -, GewArch 1983, 156; OVG Lüneburg, Urteil vom 13.01.1983 - 12 OVG A 346/01 - n. V.; ebenso Pahlke, WiVerw 1988, 69, 95 f. m. w. N. aus der älteren Rechtsprechung).
  • BayObLG, 10.11.1982 - 3 ObOWi 138/82
    Auszug aus OVG Thüringen, 01.04.2010 - 3 EO 732/10
    Dementsprechend liegt eine Veranstaltung im Sinne des § 6 Abs. 1 ThürFtG vor, wenn mit einem gewissen Aufwand besondere Vorbereitungen getroffen oder Einrichtungen bereitgehalten werden, die Interessierten Gelegenheit zur aktiven oder passiven Beteiligung an der Unterhaltung bieten sollen (so schon BayOblG, Beschluss vom 11.10.1982 - 3 Ob OWi 138/82 -, NVwZ 1983, 575).
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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08.Z   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8421
OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08.Z (https://dejure.org/2010,8421)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02.06.2010 - 2 Bf 411/08.Z (https://dejure.org/2010,8421)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 2 Bf 411/08.Z (https://dejure.org/2010,8421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 914
  • DVBl 2010, 1121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.04.1972 - IV C 11.69

    Zulässigkeit von Werbung mit Großflächenwerbetafeln in Mischgebieten;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Das generalisierende Verbot bestimmter Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten muss jedoch seine Entsprechung in einem Mindestmaß an Einheitlichkeit des Baugebietscharakters haben (BVerwG, Urt. v. 28.4.1972, BVerwGE 40, 94, 100 f.).
  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 8.06

    Gesetzgebungskompetenz im Baurecht; Werbeanlagen; Außenbereich; Verunstaltung des

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Die die Zulässigkeit von Werbeanlagen in bestimmten Baugebieten beschränkende Vorschrift des § 13 Abs. 2 HBauO stellt - wie vergleichbare Normen in den Bauordnungen anderer Länder auch - eine bauliche Gestaltungsvorschrift dar (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007, BVerwGE 129, 318 ff.).
  • OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 196/08

    Allgemeines Wohngebiet; Abweichung von bauordnungsrechtlicher Anforderung;

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Die Beantwortung der zweiten Frage ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz: Tatbestandsvoraussetzung für die Zulassung einer Abweichung gemäß § 69 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBauO ist, dass sie erstens unter Berücksichtigung des Zwecks des § 13 Abs. 2 Satz 1 HBauO und zweitens unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist (siehe dazu im Einzelnen den Senatsbeschluss vom heutigen Tag in der Sache 2 Bf 196/08.Z).
  • OVG Hamburg, 28.10.1993 - Bf II 41/92

    Baugenehmigung; Schaukasten; Werbefläche; Fremdwerbung; Bauplanungsrechtliche

    Auszug aus OVG Hamburg, 02.06.2010 - 2 Bf 411/08
    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts schon zur insoweit inhaltlich übereinstimmenden Vorgängervorschrift des § 13 Abs. 5 HBauO 1986 (siehe z.B. Urt. v. 28.10.1993, Bf II 41/92, juris; Beschl. v. 3.4.2006, 2 Bf 387/04 - in einer Sache der Klägerin; v. 2.12.2005, 2 Bf 230/02; v. 25.9.2003, 2 Bf 127/02; v. 28.10.2002, 2 Bf 288/01).
  • VG Hamburg, 20.05.2015 - 6 K 2948/13

    Hamburgisches Verbot von Werbeanlagen an Brücken; Verfassungsmäßigkeit

    Diese ist darauf ausgerichtet, positiv auf die Baukultur einzuwirken und das Stadtbild zu gestalten (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010, 2 Bf 411/08.Z, juris).

    Dass dieses Verständnis der grundrechtlichen Vorgaben für bauordnungsrechtliche Gestaltungsregeln unzutreffend ist, zeigt sich bereits daran, dass die Möglichkeit zur positiven Gestaltungspflege neben der Abwehr von Verunstaltungen allgemein anerkannt ist (OVG Hamburg, Beschl. v. 2.6.2010, 2 Bf 411/08.Z, Rn. 5; VGH München, Beschl. v. 11.9.2014, 1 B 14.170, Rn. 20; OVG Münster, Beschl. v. 6.7.2012, 2 D 27/11.NE, Rn. 78; VGH Mannheim, Beschl. v. 11.3.2009, 3 S 1953/07, Rn. 31, jeweils juris; Niere, in: Alexejew, HBauO, Stand: Jan. 2012, § 12 Rn. 11).

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